Lizenzvertrag

Aluminium-Profilsysteme, die die Gemeinschaftsmarke ALU-FENSTER führen, werden höchsten Ansprüchen gerecht. Sie sind ein Zusammenspiel von modernster Profiltechnik mit speziell entwickelten Beschlägen und umfangreichem Zubehör sowie professioneller Metallbautechnik, ausgeführt von hochspezialisierten ALU-FENSTER-Fachbetrieben.

Durch diese Merkmale verdeutlichen wir die Qualitätsabgrenzung bei Planung, Fertigung, Montage und Nutzung in Bezug auf den übrigen Markt von Aluminium-Bauelementen.

Basis der qualitätsorientierten Verwendung der Gemeinschaftsmarke ist ein Lizenzvertrag, der zwischen dem Aluminium-Fenster-Institut und Aluminium-Profilsystem-Anbietern abgeschlossen wird. Derzeit bestehen mit folgenden Aluminium-Profilsystem-Anbietern gültige Lizenzverträge:

Aluminium-Profilsystem-Anbieter Profilsysteme
ALU KÖNIG STAHL GMBH SCHÜCO
HUECK ALUMINIUM GMBH HUECK

Die Verwendung der Gemeinschaftsmarke ALU-FENSTER durch Metallbaubetriebe wird durch Sublizenzverträge zwischen den Aluminium-Profilsystem-Anbietern und den Metallbaubetrieben geregelt. Die Metallbaubetriebe erlangen mit diesen Sublizenzen den Status von ALU-FENSTER-Fachbetrieben (AFF), welcher zum Führen der Gemeinschaftsmarke ALU-FENSTER berechtigt.

Die Sublizenzvereinbarung enthält unter anderem folgende Punkte:
  1. Ausschließliche Verwendung von Konstruktionsteilen, Profilmaterialien, Zubehör und Beschlägen aus dem jeweils gültigen System-Lieferprogramm.
  2. Beachtung und Einhaltung der zum Zeitpunkt der Bearbeitung der System-Materialien gültigen System-Verarbeitungs- und Einbaurichtlinien.
  3. Verarbeitung und Montage unter Einhaltung der zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Regeln der Technik und der RICHTLINIEN METALLBAUTECHNIK.
  4. Die ISO-9001-Zertifizierung der Systemhersteller.

Vertiefende Informationen zum Lizenzvertrag:
>> Unternehmensleitbild
>> Gemeinschaftsmarke ALU-FENSTER
>> Werthaltigkeit
>> Mitgliedschaften
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